Welt-Urheberrechts-Abkommen

Welt-Urheberrechts-Abkommen
Universal Copyright Convention. Am 6.9.1952 unterzeichnetes, am 24.7.1971 revidiertes, aufgrund Vertragsgesetz vom 17.8.1973 (BGBl II 1069) in der Bundesrepublik Deutschland am 10.7.1974 in Kraft getretenes (BGBl II 1309) Abkommen, das den Werken fremder Autoren den gleichen Schutz gewähren soll wie denen der einheimischen.
- Inhalt: Durch W.-U.-A. werden die Vertragsstaaten zur Schaffung eines ausreichenden und wirksamen  Urheberschutzes bei gleicher Behandlung von In- und Ausländern verpflichtet. Weiter werden Formalitäten für die Entstehung des Urheberrechts festgelegt. Mindestschutzdauer grundsätzlich 25 Jahre nach Tod des Urhebers, jedoch verschiedene Ausnahmen. Ausschließliches Übersetzungsrecht des Urhebers, Möglichkeit der Übersetzungslizenz an Dritte, wenn bis zum Ablauf von sieben Jahren nach Veröffentlichung keine Übersetzung in eine bestimmte Sprache veröffentlicht. Durch Revisionskonferenzen ist Erweiterung der Mindestschutzbestimmungen vorgesehen. Das W. enthält nicht den weit gehenden Schutz der Berner Übereinkunft ( Revidierte Berner Übereinkunft); es schützt jedoch den deutschen Urheber auch in Staaten, die der Berner Übereinkunft nicht angehören und mit denen auch keine zweiseitigen Verträge bestehen.
- Vgl. auch  Urheberrecht.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …   Deutsch Wikipedia

  • TRIPS-Abkommen — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …   Deutsch Wikipedia

  • Inländerbehandlung — Grundsatz des zwischenstaatlichen gewerblichen Rechtsschutzes, Urheber und Wettbewerbsrechts, der Ausländer Inländern gleichstellt. Er ist für alle ⇡ Immaterialgüterrechte nunmehr in Art. 3 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der… …   Lexikon der Economics

  • WUA — Abk. für ⇡ Welt Urheberrechts Abkommen …   Lexikon der Economics

  • Welturheberrechtsabkommen — Welt|urheberrechtsabkommen,   Abkürzung WUA, am 6. 9. 1952 in Genf geschlossenes Abkommen zum Schutz des Urheberrechts mit weltweiter Geltung, in Paris am 24. 7. 1971 revidiert. Es umfasst circa 100 Mitgliedstaaten, u. a. auch die USA und die… …   Universal-Lexikon

  • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Urheberrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das …   Deutsch Wikipedia

  • Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrechte — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrechtsschutz — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”